Zahlung
Wann bezahle ich die Gasthörergebühr?Nachdem Ihr Antrag beim ZWW eingegangen ist, erhalten Sie die Rechnung über Ihre Gasthörergebühr. Nach Zahlungseingang wird Ihnen der Gasthörerschein zugeschickt.
Wie bezahle ich die Gasthörergebühr?
Am bequemsten für Sie ist es, wenn Sie uns per Unterschrift und Angabe Ihrer Bankverbindung ermächtigen, per Lastschrift die entsprechende Gasthörergebühr von Ihrem Konto zum Fälligkeitstermin einzuziehen.
Änderungen gegenüber der Ankündigung, Ausfall von Veranstaltungen
Es besteht kein Anspruch auf den Besuch der gewünschten Lehrveranstaltungen.
Fällt ein Veranstaltungstermin aus, so berechtigt dies nicht zur Rückforderung der Gasthörergebühr. Sollte ausnahmsweise eine Veranstaltung komplett ausfallen oder sollten Sie wegen erreichter Teilnahmezahl nicht mehr zu der Veranstaltung zugelassen werden, so können Sie – nach Rücksprache mit dem jeweiligen Dozenten/der Dozentin und deren schriftlicher Genehmigung – gerne eine Ersatzveranstaltung im gleichen Stundenumfang besuchen. Sie können in diesem Falle auch ganz auf die Teilnahme verzichten. Selbstverständlich berechnen wir Ihnen dafür dann auch keine Gebühren. Bitte teilen Sie uns solche Änderungen gegenüber Ihrem ursprünglichen Antrag sofort schriftlich mit.
Für die Richtigkeit der Angaben zu Lehrveranstaltungen können wir leider keine Gewähr übernehmen. Um Terminänderungen zu erfahren, konsultieren Sie bitte die Aushänge an den „Schwarzen Brettern“ der einzelnen Fachbereiche bzw. Institute.
Stornierung
Bei schriftlicher Stornierung bis zwei Wochen vor Semesterbeginn werden die Gasthörergebühren nicht erhoben. Bei einer späteren Stornierung werden die vollen Gasthörergebühren fällig.
Haftung
Eine Haftung für Schäden wird nicht übernommen.