Weiterführende Studienangebote
Weiterführende Studienangebote sind in ihren Eingangsvoraussetzungen offener. Entsprechend dem Hochschulgesetz können diese Angebote u.a. auch von Personen wahrgenommen werden, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, die ihre Eignung dafür im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.
Die konkreten Voraussetzungen sind in den Ausschreibungen angegeben.