Gasthörerstudium
Die Gasthörerschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung auf einzelnen Wissensgebieten, ohne dass eine formale Qualifizierung, (Zertifikat, Zeugnis etc.) angestrebt wird.Gasthörer/innen können grundsätzlich an allen Lehrveranstaltungen der Universität teilnehmen, sofern Sie die entsprechenden Gebühren entrichtet haben. Dies gilt auch für Veranstaltungen des „Studium Generale“, die im Kapitel „Weitere Lehrveranstaltungen der Fachbereiche“ angekündigt werden.
Grundsätzlich können alle Vorlesungen besucht werden. Bei Seminaren, Übungen usw. ist die schriftliche Zustimmung des Dozenten/der Dozentin erforderlich. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (d.h. auch Vorlesungen), die einer kapazitätsrechtlichen Beschränkung unterliegen (wie z.B. alle Veranstaltungen des FB 04 - Medizin), bedarf zusätzlich der Zustimmung der Dekanin oder des Dekans des betreffenden Fachbereichs (vgl. §23 der Einschreibeordnung der JGU Mainz).
Hier können Sie nachschauen, welche Studiengänge aktuell kapazitätsrechtlich beschränkt sind: http://www.uni-mainz.de/studium/NCdeutsch.
Gasthörer/innen können eine oder mehrere Lehrveranstaltungen besuchen; die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Eine formale Qualifikation wie beispielweise das Abitur ist für die Zulassung nicht erforderlich. Sie müssen jedoch einen Gasthörerschein beantragen. Dieser ist stets auf das aktuelle Semester beschränkt. Wenn Sie das Gasthörerstudium fortsetzen möchten, müssen Sie dies jeweils neu für das folgende Semester beantragen.