Strahlenschutz

Fortbildung zum Fachkundenachweis nach § 30 Strahlenschutzverordnung

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Veranstalter
Institut für Kernchemie, Fachbereich 09 (Chemie und Pharmazie).

Adressaten/ Adressatinnen
Es werden zwei verschiedene Kurse angeboten:

  • Der Grundkurs wendet sich an Naturwissenschaftler, Ingenieure und Techniker, die aufgrund ihres Umgangs mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung der „Fachkunde im Strahlenschutz“ nach StrlSchV bedürfen (z.B. Strahlenschutzbeauftragte).
  • Zum Aktualisierungskurs im Strahlenschutz werden diejenigen zugelassen, die ihre Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 30 Abs. 2 StrlSchV für die Fachkundegruppen 2.1, 2.2, 4.1, 4.2 und 7.1 alle fünf Jahre aktualisieren müssen.

Achtung:
Diese Kurse sind im Allgemeinen nicht für Mediziner geeignet! Entsprechende Kurse bietet die Bezirksärztekammer an.
Für Lehrkräfte stehen hier spezielle Weiterbildungsangebote zum Thema Strahlenschutz zur Verfügung.

Ziele und Inhalte
Die Kursinhalte entsprechen der Richtlinie für die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde. Die Kurse sind von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, als Nachweis der Fachkunde für die Fachkundegruppen 2.3.und 4.2. anerkannt.

 


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