Um an den Lehrveranstaltungen der Fachbereiche teilnehmen zu können muss ein Gasthörerschein schriftlich beantragt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Gasthörerschaft ist unabhängig von Lebensalter und schulischer Bildung. Eine formale Qualifikation wie beispielsweise das Abitur ist für die Zulassung nicht erforderlich.
Wie registriere ich mich als Gasthörer/in?
Den Antrag auf Gasthörerschaft (blau umrandet) befindet sich in der Heftmitte. Er muss ausgefüllt und unterschrieben beim Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) eingereicht werden.
Die Möglichkeit einer Online-Registrierung besteht zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht. Bitte reichen Sie den Antrag schriftlich (auch als Scan) beim ZWW ein.
Auf dem Antragsformular sind alle Veranstaltungen, die Sie besuchen möchten, mit den entsprechenden Daten aus dem Vorlesungsverzeichnis (Nummer und Titel, Veranstaltungsart, Tag/Uhrzeit, Anzahl der SWS (Semesterwochenstunden), Fachbereich, Name und ggf. Zustimmung des/der Lehrenden) einzutragen.
Ohne Zustimmung der Lehrkraft können in der Regel Vorlesungen beantragt werden. Bei Seminaren, Übungen, Vorlesungen mit Übungsteil, Sprachkursen usw. muss der Besuch der gewünschten Lehrveranstaltung von den jeweiligen Dozent/en/innen schriftlich auf dem Gasthörerantrag oder per E-Mail genehmigt werden. Die dienstlichen E-Mail- Adressen der Lehrkräfte sind dem Verzeichnis UNIVIS zu entnehmen. Es genügt die Weiterleitung der Zustimmung an das ZWW.
Nach der Anzahl aller beantragten SWS richtet sich die Höhe der Gasthörergebühr.
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.
Gültigkeit
Der Gasthörerschein ist stets auf das aktuelle Semester beschränkt. Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der Einschreibeordnung der JGU Mainz (§ 23) und muss für jedes Semester neu beantragt werden.
Der Anmeldeschluss für das Sommersemester und das Wintersemester ist jeweils ca. vier Wochen vor Vorlesungsbeginn.
Um die Zusendung des Gasthörerscheins vor Vorlesungsbeginn zu gewähren, muss der Antrag bis zu dem auf dem Formular angegebenen Anmeldeschluss beim ZWW vorliegen.
Bei zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen kann die Zusage für die Veranstaltungsteilnahme unter Umständen erst nach der Restplatzvergabe für die regulären Studenten, d. h. nach der zweiten Vorlesungswoche erfolgen. In diesem Fall erfolgt nach Eingang des Gasthörerantrags eine entsprechende Information per E-Mail.
Eine Registrierung für das Folgesemester ist mit Veröffentlichung des neuen Programmheftes „Studieren 50 Plus und Gasthörerstudium“, mit dem Antragsformular für das Gasthörerstudium, möglich. Das Programmheft erscheint online und in gedruckter Form immer am letzten Vorlesungstag des vorhergehenden Semesters.
Sollten Sie vor Veröffentlichung des neuen Formulars aber bereits zum Vorlesungsende die schriftliche Zustimmung des Dozenten einholen können, wird auch das vorhergehende Formular mit entsprechendem Vermerk akzeptiert.
Wie läuft die Registrierung ab?
- Sie reichen Ihren Gasthörerantrag schriftlich ein.
- Nachdem Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie den Gebührenbescheid mit der Angabe der Kontoverbindung zur Überweisung.
- Nach Zahlungseingang wird Ihnen der Gasthörerschein zugeschickt.
Hinweis: Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen oder zukünftig teilnehmen möchten und das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat eingereicht haben, ziehen das ZWW den Betrag über die hinterlegte Kontoverbindung ein. Das hat für Sie den Vorteil, dass der Gasthörerschein direkt mit dem Gebührenbescheid versandt wird.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.