Registrierung

Um an den Lehrveranstaltungen der Fachbereiche teilnehmen zu können muss ein Gasthörerschein schriftlich beantragt werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Gasthörerschaft ist unabhängig von Lebensalter und schulischer Bildung. Eine formale Qualifikation wie beispielsweise das Abitur ist für die Zulassung nicht erforderlich.

Wie beantrage ich eine Zulassung als Gasthörer*in?

1. Der Antrag auf Gasthörerschaft befindet sich im Downloadbereich auf der Homepage „Gasthörerstudium“. Er muss ausgefüllt und unterschrieben, gerne auch als Foto oder Scan, beim ZWW eingereicht werden.
Die Möglichkeit einer Online-Registrierung besteht zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht.

Auf dem Antragsformular sind alle Veranstaltungen die Sie besuchen möchten, mit den entsprechenden Daten aus dem Vorlesungsverzeichnis (Nummer, Veranstaltungsart, -name, Tag/Uhrzeit, Name und ggf. Zustimmung des/der Dozierenden) einzutragen.

Vorlesungen können in der Regel ohne Zustimmung der Lehrkraft beantragt werden. Bei Vorlesungen mit Übungsteil, Seminaren, Übungen, Sprachkursen usw. muss der Besuch der gewünschten Lehrveranstaltung von dem/der Dozierenden genehmigt werden. Die Zustimmung kann auch per E-Mail erfolgen. Die dienstlichen E-Mail-Adressen der Lehrkräfte sind dem Personen- und Einrichtungsverzeichnis (https://personen.uni-mainz.de/public/search) zu entnehmen. Es genügt die Weiterleitung der Zustimmung an das ZWW (Postfach: gasthoeren@zww.uni-mainz.de).

Der Besuch von Lehrveranstaltungen (d. h. auch Vorlesungen), die einer kapazitäts-rechtlichen Beschränkung unterliegen, bedarf zusätzlich der Genehmigung durch das zuständige Dekanat. Diese kann unter Umständen erst nach Vorlesungsbeginn und Ende der Restplatzvergabe für regulär Immatrikulierte erfolgen.

2. Nach der Bearbeitung erhalten Sie bei der erstmaligen Registrierung eine E-Mail des Zentrums für Datenverarbeitung (ZDV), mit Hinweisen zur Freischaltung Ihres Accounts. Waren Sie bereits im vorhergehenden Semester als Gasthörer*in registriert, erhalten Sie keine Benachrichtigung des ZDV mehr. Ihr Account wird wieder freigeschaltet und Sie können dort direkt die erfolgte(n) Registrierung(en) einsehen.

Bei zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen kann die Zusage für die Teilnahme unter Umständen erst nach der Restplatzvergabe für die regulär Studierenden, d. h. nach der zweiten Vorlesungswoche erfolgen. Sollte sich die Bearbeitung aufgrund von zustimmungs- oder zulassungsbedingten Nachfragen verlängern, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail durch das ZWW.

3. Nach der Abrechnung erhalten Sie den Gebührenbescheid mit allen Hinweisen zur Zahlung und nach Zahlungseingang wird der Gasthörerschein versandt.

Wenn Sie das Lastschriftverfahren nutzen möchten, benötigen wir einmalig das ausgefüllte Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (im Downloadbereich auf der Startseite zum Gasthörerstudium). Haben Sie uns bereits in der Vergangenheit das Formular eingereicht, benötigen wir kein weiteres Dokument, es genügt die Angabe der Zahlungsweise auf dem Gasthörerantrag. Das ZWW zieht bis auf Widerruf den Betrag zum Fälligkeitsdatum über die angegebene Kontoverbindung ein. Bei dieser Zahlungsart wird der Gasthörerschein direkt mit dem Gebührenbescheid versandt.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Anmeldefrist und Gültigkeit

Der Gasthörerschein ist stets auf das aktuelle Semester beschränkt. Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der Einschreibeordnung der JGU Mainz (§ 23) und muss für jedes Semester neu beantragt werden.

Der Anmeldeschluss für das Sommersemester und das Wintersemester ist jeweils ca. vier Wochen vor Vorlesungsbeginn. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch noch nach diesem Termin möglich. Die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführten Anmeldephasen bei den einzelnen Lehrveranstaltungen gelten nicht für Gasthörende.

Eine Antragstellung für das Folgesemester ist mit Veröffentlichung des neuen Programmheftes „Studieren 50 Plus und Gasthörerstudium“, mit dem Antragsformular für das Gasthörerstudium, möglich. Das Programmheft erscheint online immer am letzten Vorlesungstag des vorhergehenden Semesters.

Sollten Sie vor Veröffentlichung des neuen Formulars aber bereits während des laufenden Semesters die schriftliche Zustimmung des/der Lehrenden für eine zukünftige Veranstaltung einholen können, akzeptieren wir zur Zulassung gerne auch das Formular aus dem Vorsemester.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.