
Als Lehrkraft am ZWW haben Sie die Möglichkeit ein Job-Shadowing im Ausland, Lehr- und Schulungstätigkeiten im Ausland sowie die Teilnahme an Kursen und Schulungen im Ausland fördern zu lassen. lassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, die Art der Förderung, Dauer einer Mobilität und die Organisation.
Status Lehrende
Um an der Mobilität teilnehmen zu können, müssen Sie am ZWW tätig (Personal oder Lehrauftrag) sein. Tätigkeiten am ZWW in der Vergangenheit berechtigen nicht zur Teilnahme an der Mobilität.
Besuch unserer Sprechstunde
Sie müssen vor der Teilnahme an einer Mobilität unsere Sprechstunde besuchen.
Die Sprechstunde findet jeden Freitag von 10:00 bis 11:30 Uhr statt oder nach vorheriger Vereinbarung per Mail an mobility4LLL@zww.uni-mainz.de.
Versicherungsschutz
Um an der Mobilität teilnehmen zu können, müssen Sie uns bestätigen, dass Sie eigenverantwortlich für den Abschluss der notwendigen Kranken-, Unfall- und Reiseversicherungen verantwortlich sind.
Interessensbekundung
Bei Interesse zur Teilnahme an einer Mobilität werden Sie eine Interessensbekundung ausfüllen und einsenden müssen. Eine Vorlage des Formulars finden Sie in unserem Downloadbereich.
Wie lange kann ein Job-Shadowing dauern?
2–10 Tage.
Welche Länder kann ich besuchen?
Alle EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Programm assoziierte Drittländer sind förderfähig. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die aufnehmende Organisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.
Wie hoch ist meine Förderung?
Die Höhe der Erasmus+-Förderung richtet sich nach der Art der Mobilität sowie verschiedenen individuellen Faktoren. Die Förderung setzt sich in der Regel aus mehreren Bausteinen zusammen:
Reisekosten
Für die An- und Abreise wird ein Zuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort sowie nach dem gewählten Verkehrsmittel. Umweltfreundliche Reisen werden in der Regel höher gefördert.
Individuelle Unterstützung
Für die Dauer des Aufenthalts erhalten Teilnehmende einen Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der Förderung hängt vom Zielland und der Dauer der Mobilität ab. Die Programmländer sind hierfür in verschiedene Ländergruppen eingeteilt.
Inklusionsunterstützung
Teilnehmende mit geringeren Chancen oder besonderen Bedarfen können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dadurch sollen individuelle Mehrkosten ausgeglichen und eine gleichberechtigte Teilnahme an Erasmus+ ermöglicht werden.
Die jeweils geltenden Fördersätze werden durch das Erasmus+-Programm festgelegt und können sich zwischen den Förderperioden ändern. Gerne informieren wir Sie im Rahmen der Planung Ihrer Mobilität über die aktuell gültigen Fördermöglichkeiten und die für Sie geltenden Fördersätze.
Muss ich selbst eine aufnehmende Einrichtung finden?
In der Regel müssen Sie die aufnehmende Einrichtung nicht selbst suchen. Die Auswahl und Kontaktaufnahme erfolgt grundsätzlich durch Ihre entsendende Erwachsenenbildungseinrichtung. Dabei können wir auf ein Netzwerk etablierter Kooperationspartner in verschiedenen europäischen Ländern zurückgreifen und prüfen, welche Einrichtung am besten zu Ihren Lernzielen passt. Wenn Sie bereits eine bestimmte Einrichtung oder Organisation im Blick haben, können Sie diese selbstverständlich vorschlagen. Gemeinsam prüfen wir dann, ob eine Mobilität dorthin im Rahmen des Erasmus+-Programms möglich ist und ob die Einrichtung als aufnehmende Organisation infrage kommt.
Wer kann aufnehmende Einrichtung sein?
Jede Organisation in einem förderfähigen Land kann als aufnehmende Einrichtung fungieren, zum Beispiel:
- Schulen und Lernzentren der Erwachsenenbildung
- Organisationen der Zivilgesellschaft, NGOs und Freiwilligenorganisationen
- Beratungszentren, Bibliotheken, Museen
- Kultur-, Gemeinde- und Sozialzentren
- Organisationen, die mit Menschen mit Behinderungen, Senior*innen oder von Armut bedrohten Personen arbeiten
Die aufnehmende Einrichtung muss rechtmäßig im Aufnahmeland ansässig sein.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Vor der Aktivität: Lernvereinbarung – zwischen Ihnen, der entsendenden und der aufnehmenden Organisation mit geplanten Lernergebnissen.
Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, Aufgabenbeschreibung oder ähnliches Dokument, das Ihre Verbindung zur entsendenden Organisation nachweist.
Nach der Aktivität: Europass-Mobilitätsnachweis oder ähnliches Dokument zur Anerkennung der Lernergebnisse.
Wie lange kann eine Lehr- und Schulungstätigkeit dauern?
2–10 Tage.
Welche Länder kann ich besuchen?
Alle EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Programm assoziierte Drittländer sind förderfähig. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die aufnehmende Organisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.
Wie hoch ist meine Förderung?
Die Höhe der Erasmus+-Förderung richtet sich nach der Art der Mobilität sowie verschiedenen individuellen Faktoren. Die Förderung setzt sich in der Regel aus mehreren Bausteinen zusammen:
Reisekosten
Für die An- und Abreise wird ein Zuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort sowie nach dem gewählten Verkehrsmittel. Umweltfreundliche Reisen werden in der Regel höher gefördert.
Individuelle Unterstützung
Für die Dauer des Aufenthalts erhalten Teilnehmende einen Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der Förderung hängt vom Zielland und der Dauer der Mobilität ab. Die Programmländer sind hierfür in verschiedene Ländergruppen eingeteilt.
Inklusionsunterstützung
Teilnehmende mit geringeren Chancen oder besonderen Bedarfen können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dadurch sollen individuelle Mehrkosten ausgeglichen und eine gleichberechtigte Teilnahme an Erasmus+ ermöglicht werden.
Die jeweils geltenden Fördersätze werden durch das Erasmus+-Programm festgelegt und können sich zwischen den Förderperioden ändern. Gerne informieren wir Sie im Rahmen der Planung Ihrer Mobilität über die aktuell gültigen Fördermöglichkeiten und die für Sie geltenden Fördersätze.
Muss ich selbst eine aufnehmende Einrichtung finden?
In der Regel müssen Sie die aufnehmende Einrichtung nicht selbst suchen. Die Auswahl und Kontaktaufnahme erfolgt grundsätzlich durch Ihre entsendende Erwachsenenbildungseinrichtung. Dabei können wir auf ein Netzwerk etablierter Kooperationspartner in verschiedenen europäischen Ländern zurückgreifen und prüfen, welche Einrichtung am besten zu Ihren Lernzielen passt. Wenn Sie bereits eine bestimmte Einrichtung oder Organisation im Blick haben, können Sie diese selbstverständlich vorschlagen. Gemeinsam prüfen wir dann, ob eine Mobilität dorthin im Rahmen des Erasmus+-Programms möglich ist und ob die Einrichtung als aufnehmende Organisation infrage kommt.
Wer kann aufnehmende Einrichtung sein?
Jede Organisation in einem förderfähigen Land kann als aufnehmende Einrichtung fungieren, zum Beispiel:
- Schulen und Lernzentren der Erwachsenenbildung
- Organisationen der Zivilgesellschaft, NGOs und Freiwilligenorganisationen
- Beratungszentren, Bibliotheken, Museen
- Kultur-, Gemeinde- und Sozialzentren
- Organisationen, die mit Menschen mit Behinderungen, Senior*innen oder von Armut bedrohten Personen arbeiten
Die aufnehmende Einrichtung muss rechtmäßig im Aufnahmeland ansässig sein.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Vor der Aktivität: Lernvereinbarung – zwischen Ihnen, der entsendenden und der aufnehmenden Organisation mit geplanten Lernergebnissen.
Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, Aufgabenbeschreibung oder ähnliches Dokument, das Ihre Verbindung zur entsendenden Organisation nachweist.
Nach der Aktivität: Europass-Mobilitätsnachweis oder ähnliches Dokument zur Anerkennung der Lernergebnisse.
Wie lange dürfen Kurse und Schulungen dauern?
2–10 Tage.
Welche Länder kann ich besuchen?
Alle EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Programm assoziierte Drittländer sind förderfähig. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die aufnehmende Organisation rechtmäßig ansässig ist.
Wie hoch ist meine Förderung?
Die Höhe der Erasmus+-Förderung richtet sich nach der Art der Mobilität sowie verschiedenen individuellen Faktoren. Die Förderung setzt sich in der Regel aus mehreren Bausteinen zusammen:
Reisekosten
Für die An- und Abreise wird ein Zuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort sowie nach dem gewählten Verkehrsmittel. Umweltfreundliche Reisen werden in der Regel höher gefördert.
Individuelle Unterstützung
Für die Dauer des Aufenthalts erhalten Teilnehmende einen Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der Förderung hängt vom Zielland und der Dauer der Mobilität ab. Die Programmländer sind hierfür in verschiedene Ländergruppen eingeteilt.
Inklusionsunterstützung
Teilnehmende mit geringeren Chancen oder besonderen Bedarfen können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dadurch sollen individuelle Mehrkosten ausgeglichen und eine gleichberechtigte Teilnahme an Erasmus+ ermöglicht werden.
Die jeweils geltenden Fördersätze werden durch das Erasmus+-Programm festgelegt und können sich zwischen den Förderperioden ändern. Gerne informieren wir Sie im Rahmen der Planung Ihrer Mobilität über die aktuell gültigen Fördermöglichkeiten und die für Sie geltenden Fördersätze.
Wo kann ich geeignete Kurse finden?
Sie sind grundsätzlich frei eine geeignete Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme oder Sprachkursangebot zu suchen. Das Angebot soll seriös sein, d.h. es sollte die Möglichkeit gegeben werden die benötigten Erasmus+ Dokumente auszustellen. Die Maßnahme sollte zudem derart ausgestaltet sein, dass ein Fortbildungserfolg und der Mehrwert für die eigene berufliche Weiterbildung klar erkennbar ist. Einige Anbieter*innen haben ihr Angebot speziell auf Erasmus+ Aufenthalte ausgerichtet, wodurch die Maßnahmen meist direkt auf die Förderlinie zugeschnitten sind.
Zusätzlich konnten bei folgenden Anbieter*innen bereits erfolgreich Erasmus+ Personalfortbildungen durchgeführt werden:
- Das Eti-Executive Training Institute (Malta) - verschiedene Kurse in englischer Sprache
- SpainBcn (Barcelona) - Sprachkurse für Englisch und Spanisch
- Atlantic Language School (Galway) - verschiedene Kurse in englischer Sprache
- Shipcon - Training Courses zu unterschiedlichen Themen
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Vor der Aktivität: Lernvereinbarung – zwischen Ihnen, der entsendenden und der aufnehmenden Organisation mit geplanten Lernergebnissen. Bei Kursen und Schulungen kann ein Kursprogramm die Lernvereinbarung ersetzen.
Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, Aufgabenbeschreibung oder ähnliches Dokument, das Ihre Verbindung zur entsendenden Organisation nachweist.
Nach der Aktivität: Europass-Mobilitätsnachweis oder ähnliches Dokument zur Anerkennung der Lernergebnisse.
