Beantragung und Zulassung

Anmeldung

Um an den Lehrveranstaltungen der Fachbereiche teilnehmen zu können muss das Gasthören schriftlich beantragt werden.

Schritt 1:

Der entsprechende Antrag steht rechts im Downloadbereich.

Er muss ausgefüllt und unterschrieben, gerne auch als Foto oder Scan, beim ZWW eingereicht werden.
Die Möglichkeit einer Online-Registrierung besteht zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht.

Auf dem Antragsformular sind alle Veranstaltungen die Sie besuchen möchten, mit den entsprechenden Daten aus dem Vorlesungsverzeichnis (Nummer, Veranstaltungsart, -name, Tag/Uhrzeit, Name und ggf. Zustimmung des/der Dozierenden) einzutragen.

Zustimmungspflichtige Veranstaltungen
Vorlesungen ohne Übungsteil können in der Regel ohne Zustimmung beantragt werden.

Bei Vorlesungen mit Übungsteil, Seminaren, Übungen usw., muss der Besuch der gewünschten Lehrveranstaltung von der Lehrkraft schriftlich (auch per E-Mail) genehmigt werden.

Die Zustimmung kann auch per E-Mail erfolgen. Die dienstlichen E-Mail-Adressen der Lehrkräfte sind dem Personen- und Einrichtungsverzeichnis (https://personen.uni-mainz.de/public/search) zu entnehmen. Es genügt die Weiterleitung der Zustimmung an das ZWW (Postfach: gasthoeren@zww.uni-mainz.de).

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die einer kapazitätsrechtlichen Beschränkung unterliegen, bedarf zusätzlich zuvor der Zustimmung des Dekanats bzw. in dessen Vertretung des zuständigen Studienbüros des betreffenden Fachbereichs.

Bei zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen kann die Zusage für die Teilnahme unter Umständen erst nach der Restplatzvergabe für die regulär Studierenden, d. h. nach der zweiten Vorlesungswoche erfolgen.

Ob eine Veranstaltung einer kapazitätsrechtlichen Beschränkung unterliegt, geht aus den "Veranstaltungsdetails" unter der einzelnen Veranstaltungsnummer im Vorlesungsverzeichnis hervor.

 

Teilnahme an den Sprachkursen des Internationalen Studien- und Sprachenkolleg (ISSK)

Über die Möglichkeit des Gasthörens an den Sprachkursen des ISSK entscheidet das dortige Studienbüro (https://www.issk.uni-mainz.de/fremdsprachen/kontakt/). Es gelten gesonderte Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldefristen.

Eine Registrierung zum Gasthören ist nur nach Vorlage der schriftlichen Zustimmung des ISSK möglich und muss dem Antrag beigefügt werden.

Schritt 2:

Nach der erstmaligen Beantragung erhalten Sie eine E-Mail des Zentrums für Datenverarbeitung (ZDV), mit Hinweisen zur Freischaltung Ihres Accounts.

Waren Sie bereits im vorhergehenden Semester als Gasthörerin oder Gasthörer registriert, erhalten Sie keine Benachrichtigung des ZDV mehr. Ihr Account wird wieder freigeschaltet und Sie können dort direkt die erfolgte(n) Registrierung(en) einsehen.

Die Zulassung erfolgt durch die Registrierung in der Veranstaltung – nicht mit der Zahlung der Gebühr. Diese wird entsprechend der Stornoregelung fällig, sobald die Registrierung vorgenommen wurde. Über die erfolgte Registrierung erhalten Sie eine E-Mail durch das ZWW.

Schritt 3:

Nach der Registrierung erhalten Sie den Gebührenbescheid mit allen Hinweisen zur Zahlung.

Wenn Sie das Lastschriftverfahren nutzen möchten, benötigen wir einmalig das ausgefüllte Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (Sie finden es unter: www.zww.uni-mainz.de/gasthoeren/).

Haben Sie bereits in der Vergangenheit das Formular eingereicht, genügt die Angabe der Zahlungsweise auf dem Antrag zum Gasthören. Das ZWW zieht bis auf Widerruf den Betrag zum Fälligkeitsdatum über die angegebene Kontoverbindung ein. Bei dieser Zahlungsart wird der Gasthörendenschein direkt mit dem Gebührenbescheid versandt.

Bei Bezahlung per Überweisung wird der Gasthörendenschein nach Zahlungseingang versandt.

Mit dem Gasthörendenschein erhalten Sie Ihre zugeordnete Matrikelnummer.

Schritt 4:

Alle Informationen zur Teilnahme und zum Ablauf Ihrer Lehrveranstaltung entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis und den Nachrichten in Ihrem Account/Account-Postfach. Ergeben sich Änderungen des Durchführungsformats, zeitliche Änderungen oder fällt eine Veranstaltung aus, so berechtigt dies nicht zur Rückforderung der Gasthörendengebühr. Selbstverständlich kann eine Ersatzveranstaltung im selben Stundenumfang beantragt werden.

 

Anmeldefrist und Gültigkeit

Der Anmeldeschluss für jedes Semester ist jeweils ca. vier Wochen vor Vorlesungsbeginn. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch noch nach diesem Termin möglich.

Die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführten Anmeldephasen bei den einzelnen Lehrveranstaltungen gelten nicht für Gasthörende.

Der Gasthörendenschein ist stets auf das aktuelle Semester und auf die beantragten Veranstaltungen beschränkt. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der Einschreibeordnung der JGU (§ 23) und muss für jedes Semester neu beantragt werden.

Eine Anmeldung für das Folgesemester ist mit Veröffentlichung des neuen Programms „Studieren 50 Plus und Gasthören an der JGU“, und dem Antragsformular für das Gasthören, möglich. Das Programmheft erscheint online, immer am letzten Freitag der Vorlesungszeit des laufenden Semesters.

Sollten Sie vor Veröffentlichung des neuen Formulars aber bereits während des laufenden Semesters die schriftliche Zustimmung des/der Lehrenden für eine zukünftige Veranstaltung einholen können, akzeptieren wir zur Zulassung gerne auch das Formular aus dem Vorsemester.


Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.