Gasthören an der JGU

Was ist "Gasthören an der JGU"?

Mit "Gasthören an der JGU" ist die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des regulären Lehrbetriebs der Universität, die im allgemeinen Vorlesungsverzeichnis der JGU aufgeführt werden, gemeint.

Gasthören dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung auf einzelnen Wissensgebieten, ohne dass eine formale Qualifizierung (Studienabschluss, Zertifikat, Leistungsnachweis etc.) angestrebt wird.

Sie ist in der jeweils gültigen Einschreibeordnung der JGU (§ 23) geregelt.

Die organisatorische Abwicklung und Verwaltung liegt in der Verantwortung des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW). Alle Personen, die Lehrveranstaltungen der JGU besuchen möchten
und keine hier ordentlich immatrikulierten Studierenden sind, müssen sich beim ZWW als Gasthörende registrieren.

  • Gasthören ist altersunabhängig und eine Hochschulzugangsberechtigung wie beispielsweise das Abitur nicht notwendig.
  • Gasthörende wählen frei aus dem Online-Vorlesungsverzeichnis der JGU aus, für welche reguläre(n) Lehrveranstaltung(en) sie sich registrieren möchten.
  • Die Anmeldung erfolgt für einzelne Veranstaltungen, nicht für Studiengänge oder ein Studienfach.
  • Gasthören in Vorlesungen ist i. d. R. immer möglich. Bei anderen Veranstaltungsarten werden Gasthörende nach Maßgabe freier Plätze und Zustimmung registriert.
  • Gasthören ist gebührenpflichtig und jedes Semester neu zu beantragen.
  • Nach der Registrierung besteht Zugang zum persönlichen JGU-Account.
  • Die Gebühren werden mit der Beantragung und der Registrierung fällig.
  • Studiennachweise oder Leistungspunkte im Sinne von Prüfungs- und Studienordnungen können nicht erworben werden; eine Zulassung zu Prüfungen oder Prüfungsleistungen ist unzulässig.
  • Gasthörende erhalten kein Semesterticket, das zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn berechtigt und haben nicht den sozialversicherungstechnischen Status immatrikulierter Studierender.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf dem Antrag (rechts im Downloadbereich) für das "Gasthören an der JGU".

Wenn Sie sich im Anschluss an Ihr aktives Berufsleben oder die Familienarbeit mit wissenschaftlichen Fragestellungen beschäftigen möchten, können Sie auch unsere Veranstaltungen im Bereich Studieren 50 Plus besuchen.

Damit Sie immer auf dem Laufenden zu aktuellen Angeboten und Entwicklungen sind, empfehlen wir Ihnen, sich für unseren Gasthören und Studieren 50 Plus Newsletter anzumelden.

 

Aktuelle Informationen zum Gasthören

Die aktuellen Zeittafeln finden Sie hier.

Die Anmeldefrist für das "Gasthören an der JGU" im Wintersemester 2023/24 endet am Montag, 25. September 2023. Der Antrag ist im Downloadbereich rechts abrufbar.

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beantragung ggf. auch nach diesem Termin noch möglich.

Um die digitalen Anteile von Lehrveranstaltungen (z. B. über das Lernmanagement-System Moodle) vollumfänglich wahrnehmen zu können, ist ein internetfähiger Laptop / PC / Tablet, auf dem ein Browser installiert ist, notwendig.

Das Portal des Zentrums für Datenverarbeitung (ZDV) bietet dazu einführende Informationen.