Gebühren

Gebühren

Das Gasthören an der JGU ist gebührenpflichtig.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen.

Auf Grundlage des aktuellen besonderen Gebührenverzeichnis (Landesverordnung) gilt folgende Staffelung:

  • bis zu zwei Lehrveranstaltungen: 160 Euro im Semester
  • drei bis vier Lehrveranstaltungen: 260 Euro im Semester
  • fünf bis zehn Lehrveranstaltungen: 360 Euro im Semester

Für die Ausstellung des Gasthörendenscheins werden jedes Semester zusätzlich 6 Euro erhoben.

Der Gasthörendenschein mit der Matrikelnummer dient als persönlicher Anmelde- und Registrierungsnachweis. Die Ausstellung ist verpflichtend.

Bitte beachten Sie die Stornoregelung in unseren Teilnahmebedingungen unter: https://www.zww.uni-mainz.de/teilnahmebedingungen-gasthoeren/

Ermäßigung
Eine Ermäßigung der Gebühren im Sinne von sozialem Nachteilsausgleich ist im Einzelfall möglich und muss für jedes Semester schriftlich nachgewiesen werden. Bitte sprechen Sie uns direkt an.

Studierende anderer Hochschulen zahlen 50 % der Gebühren.

Gasthörende erhalten, bei Anmeldung im gleichen Semester zu Seminaren aus dem Programm „Studieren 50 Plus“, einen Rabatt von 10 % auf den Seminarpreis.


Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.