Wie hoch sind die Gasthörergebühren?
Das Gasthörerstudium ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen.
Auf Grundlage der aktuellen Landesgebührenverordnung gilt folgende Staffelung:
- bis zu zwei Lehrveranstaltungen: 160 Euro im Semester
- drei bis vier Lehrveranstaltungen: 260 Euro im Semester
- fünf bis zehn Lehrveranstaltungen: 360 Euro im Semester
Für die Ausstellung des Gasthörerscheins werden jedes Semester zusätzlich 6 Euro erhoben.
Der Gasthörerschein dient als persönlicher Anmelde- und Registrierungsnachweis. Die Ausstellung ist auch bei digitaler Registrierung und der Nutzung von Online-Systemen verpflichtend.
Erst wenn die Gebühr entrichtet wurde, wird der Gasthörerschein ausgestellt. Bitte beachten Sie die Stornoregelung in unseren Teilnahmebedingungen.
Wer bekommt eine Ermäßigung?
Eine Ermäßigung der Gebühren im Sinne von sozialem Nachteilsausgleich ist im Einzelfall möglich und muss für jedes Semester schriftlich nachgewiesen werden. Bitte sprechen Sie uns direkt an.
Studierende anderer Hochschulen zahlen 50 % der Gebühren.
Wer sowohl ein Gasthörerstudium belegt als auch an Seminaren im Rahmen von „Studieren 50 Plus“ teilnimmt, zahlt die bei der Seminarbeschreibung „Studieren 50 Plus“ ausgewiesenen, reduzierten Gebühren.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.