Wie hoch sind die Gasthörergebühren?
Das Gasthörerstudium ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden (SWS).
Auf Grundlage der Landesgebührenverordnung gilt folgende Staffelung:
bis zu 4 Semesterwochenstunden Gasthörerstudium: 140 €
bis zu 8 Semesterwochenstunden Gasthörerstudium: 240 €
ab 9 Semesterwochenstunden Gasthörerstudium: 300 €
Für die Ausstellung des Gasthörerscheins werden jedes Semester zusätzlich 5 € erhoben.
Eine Semesterwochenstunde (SWS) dauert 45 Minuten.
Abrechnungsbasis sind die Angaben zu den SWS im Vorlesungsverzeichnis JOGU-StINe. Eine Kürzung aufgrund der Nichtteilnahme z. B. an einer zugehörigen Übung ist nicht möglich.
Erst wenn die Gebühr entrichtet wurde, wird der Gasthörerschein ausgestellt. Bitte beachten Sie die Stornoregelung in unseren Teilnahmebedingungen.
Wer bekommt eine Ermäßigung?
Eine Ermäßigung der Gebühren ist in sozialen Härtefällen (Nachweis erforderlich) möglich. Studierende anderer Hochschulen zahlen 50 % der Gebühren. Wer sowohl ein Gasthörerstudium belegt als auch an Seminaren im Rahmen von „Studieren 50 Plus“ teilnimmt, zahlt für diese die bei der Seminarbeschreibung „Studieren 50 Plus“ ausgewiesenen, reduzierten Gebühren.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.