Certificate of Advanced Studies (CAS)

Certificate of Advanced Studies (CAS) sind längerfristig angelegte Weiterbildungsmöglichkeiten, die insbesondere auch Berufstätigen die Möglichkeit eröffnen, ihr einmal erworbenes Wissen auf den neuesten wissenschaftlichen Stand zu bringen oder sich mit den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaften vertraut zu machen. Die CAS sind an der Praxis orientiert und richten sich an diesem Bedarf aus. Die Voraussetzungen sind je nach Angebot unterschiedlich, dieses gilt auch für die Abschlussmöglichkeiten. In der Regel können Einzelveranstaltungen aus den CAS bzw. das gesamte Angebot belegt werden.

Eine deutliche Verbesserung in Bezug auf die Verbindlichkeit, die Transparenz und Durchlässigkeit erhalten die CAS der wissenschaftlichen Weiterbildung durch die Rahmenprüfungsordnung.

Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Ordnung festgelegten Aufgaben hat der Senat einen Prüfungsausschuss eingesetzt. Der Prüfungsausschuss wird in seinen administrativen Tätigkeiten durch das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) unterstützt.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses Certificate of Advanced Studies (CAS) setzen sich aus folgenden Gruppen zusammen:

1. Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

  • Hon.-Prof. Dr. Bernd-Peter Arnold (FB 02)
  • Univ.-Prof. Dr. Silvia Hansen-Schirra (FB 06)
  • Prof. Dr. habil. Sebastian Lerch (FB 02)
  • Univ.-Prof. Dr. Arne Nagels (FB 05)
  • Univ.-Prof. Sebastian Sternal (HfM)
  • Univ.-Prof. Dr. Roland Strauß (FB 10)

2. Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • PD Dr. phil. Habil. Marion Grein (FB 05)
  • Dr. Beate Hörr (Leiterin ZWW)

3. Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Dr. Barbara Blachnik (HE 1-EP)

4. Gruppe der Studierenden

  • Franziska Walendczus (4. Semester, Bildungswissenschaften, FB 02)

5. Mitglieder von Kooperationspartnern (bei Bedarf)

  • Vertreter*in des Verbands der Volkshochschulen
  • Miguel Vicente (Beauftragter für Migration und Integration, MFFKI)
  • Victor Piel (Abteilungsleiter Weiterbildung, IHK)

Die Ordnung erlaubt es nicht nur Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zu erwerben, sondern ermöglicht auch die Anrechnung der erworbenen Punkte für fachverwandte Masterstudiengänge. Dadurch wird eine deutliche Verbesserung der Flexibilität für zukünftige Studienplanungen erzielt und ein wichtiger Baustein im Bereich Lebenslanges Lernen an der Hochschule etabliert.