Nachfolgend finden Sie in drei verschiedene Rubriken unterteilt, eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen.
• Verfahren Gasthörerschein
• Digitale Lehrveranstaltungen/Account/JOGU-StINe
• Weitere Informationen
Verfahren Gasthörerschein
1. Kann ich mich auch online als Gasthörer/in registrieren?
2. Muss ich als Student/in der UNI Mainz auch einen Antrag ausfüllen?
3. Ab wann kann ich mich für das Gasthörerstudium im nächsten Semester registieren?
4. Wann erhalte ich meinen Gasthörerschein?
Digitale Lehrveranstaltungen / Account / JOGU-StINe
1. Wo finde ich die aktuellen Veranstaltungen?
2. Warum soll ich den Universitäts-Account aktivieren?
3. Wie kann ich Nachrichten in JOGU-StINe einsehen?
4. Wie kann ich auf mein studentisches E-Mail Postfach zugreifen?
5. Wie erhalte ich Zugang zu den eingesetzten Lernplattformen?
6. Hilfe mein Benutzeraccount läuft ab. Was muss ich tun?
Weitere Informationen
1. Bekomme ich als Gasthörer/in ein Semesterticket?
2. Studicard
3. Kann ich als Gasthörende/r die UB kostenlos nutzen?
4. Kann ich auf das Campusgelände einfahren?
Verfahren Gasthörerschein
1. Kann ich mich auch online als Gasthörer/in registrieren?
Nein, zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht. Sie können sich nicht selbstständig über das Webportal JOGU-StINe zum Gasthörerstudium anmelden. Bitte reichen Sie das Antragsformular (über den Link „Downloads“ rechts erreichbar) schriftlich beim ZWW ein (siehe Kontakt rechte Spalte).
2. Muss ich als Student/in der UNI Mainz auch einen Antrag ausfüllen?
Studierende, die an der Universität Mainz eingeschrieben sind und im Rahmen eines interdisziplinär ausgerichteten Studiums Veranstaltungen in anderen Fächern besuchen möchten als denen, für die sie immatrikuliert sind, müssen selbstverständlich weder einen Gasthörerantrag ausfüllen, noch Gasthörergebühren entrichten. Bitte melden Sie sich unter https://info.jogustine.uni-mainz.de/studierende/lehrveranstaltungsanmeldung/hoereranmeldung/ an oder fragen Sie beim Studienbüro, das für die entsprechende Lehrveranstaltung zuständig ist, nach.
3. Ab wann kann ich mich für das Gasthörerstudium im nächsten Semester registrieren?
Eine Registrierung für das Folgesemester ist mit Veröffentlichung des neuen Programms „Studieren 50 Plus und Gasthörerstudium“, mit dem Antragsformular für das Gasthörerstudium, möglich. Das Programm erscheint online immer am letzten Vorlesungstag des laufenden Semesters. Sofern Sie bereits während des laufenden Semesters die Zustimmung einer/eines Lehrenden auf dem Formular für eine künftige Veranstaltung einholen können, akzeptieren wir dies gerne.
4. Wann erhalte ich meinen Gasthörerschein?
Gasthöreranträge werden in der Regel ab dem 15. Februar (Sommersemester) bzw. 15. August (Wintersemester) in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wenn Sie sich für die Teilnahme am Lastschriftverfahren entscheiden, füllen Sie bitte einmalig das zugehörige Formular aus. Der Gasthörerschein wird Ihnen dann direkt mit dem Gebührenbescheid zugesandt. Bei Bezahlung per Rechnung wird der Gasthörerschein erst nach Gebühreneingang verschickt.
Digitale Lehrveranstaltungen / Account /JOGU-StINe
1. Wo finde ich die aktuellen Veranstaltungen?
Zur Orientierung, welche Veranstaltungen Sie belegen möchten oder zur gezielten Veranstaltungssuche steht Ihnen das Vorlesungsverzeichnis zur Verfügung. Sie finden es online auf der Startseite des JOGU-StINe-Portals. Das Vorlesungsverzeichnis ist für alle Nutzerinnen und Nutzer frei zugänglich.
Zur ausführlichen Anleitung zur Benutzung des Vorlesungsverzeichnisses gelangen Sie über den Link "Downloads" auf der rechten Seite.
2. Warum soll ich den Universitäts-Account aktivieren?
Zur Organisation des Studiums wird an der JGU das Online-Webportal „JOGU-StINe“ eingesetzt. Mit der Registrierung als Gasthörer/in durch das ZWW wird Teilnehmenden automatisch ein Account in JOGU-StINe eingerichtet. Über diesen personalisierten Account erhalten Sie alle Details und Informationen zu der(n) gebuchten Veranstaltung(en).
Weitere Informationen zum Account finden Sie unter https://www.zdv.uni-mainz.de/account/
3. Wie kann ich Nachrichten in JOGU-StINe einsehen?
Dazu müssen Sie sich in JOGU-StINe mit Ihrem Gasthörer-Account einloggen und im linken Navigationsmenü den Bereich „Nachrichten / Termine“ auswählen. Dort werden alle ungelesenen Nachrichten angezeigt.
4. Wie kann ich auf mein studentisches E-Mail Postfach zugreifen?
Mit der Freischaltung Ihres Accounts erfolgt die Einrichtung des studentischen E-Mail-Postfachs. Hier finden Sie wichtige Nachrichten und Informationen für die Veranstaltungsteilnahme (siehe auch LINK). Sie können sich einfach auf folgender Seite in Ihrem Webbrowser anmelden: https://mail.uni-mainz.de
Weitere Infos: https://www.zdv.uni-mainz.de/e-mail/
5. Wie erhalte ich Zugang zu den eingesetzten Lernplattformen?
Zentrales Lernmanagementsystem an der JGU ist die E-Learning-Plattform Moodle. Jede Lehrveranstaltung wird als eigener Moodlekurs abgebildet. Gasthörende finden also die beantragte Veranstaltung als „Kurs“ mit allen weiteren Infos auf http://lms.uni-mainz.de/. Der Zugang erfolgt mit den gleichen Anmeldedaten wie für JOGU-StINe.
Die/der Lehrende entscheidet, welche weiteren Lernplattformen eingesetzt werden und benachrichtigt Sie inkl. den Zugangsdaten über Ihr studentisches E-Mail-Postfach.
Nähere Informationen zu den Lernplattformen finden Sie unter https://www.elearning.uni-mainz.de/e-learning-plattformen/
6. Hilfe mein Benutzeraccount läuft ab. Was muss ich tun?
Bereits bestehende Accounts werden automatisch verlängert, wenn dem ZWW ein Gasthörerantrag zum neuen Semester vorliegt. Bitte ignorieren Sie in diesem Fall einfach, den Hinweis des Zentrums für Datenverarbeitung (ZDV) der JGU Mainz, dass Ihr Universitäts-Benutzeraccount gelöscht wird.
Weitere Informationen
1. Bekomme ich als Gasthörer/in ein Semesterticket?
Das Semesterticket ist nur für regulär immatrikulierte Studenten erhältlich. Dieses Ticket basiert auf einer Vereinbarung des Studierendenwerks mit den Verkehrsverbünden. Es wird über einen Pauschalbetrag mit dem Semesterbeitrag, den regulären Studenten bezahlen müssen, finanziert. Leider ist für Gasthörende der zusätzliche Erwerb nicht möglich.
Informationen zum Erwerb und zur Nutzung der Studicard für Externe (roter Streifen) finden Sie unter www.studierendenwerk-mainz.de/info-point/studicard.
3. Kann ich als Gasthörende/r die UB kostenlos nutzen?
Ja, detaillierte Informationen finden Sie hier.
4. Kann ich auf das Campusgelände einfahren?
Die für die Parkraumbewirtschaftung der JGU zuständige Abteilung Zentrale Dienste, ZD 4 Verkehrsaufsicht, hat das Einfahrsystem zum 01.02.2023 neu geregelt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Seite:
www.verwaltung.zentrale-dienste.uni-mainz.de/informationen-zur-parkraumbewirtschaftung/