Nachfolgend finden Sie in drei verschiedene Rubriken unterteilt, eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen.
• Gasthören – Anmeldeverfahren
• Digitale Lehrveranstaltungen / Account / JOGU-StINe
• Weitere Informationen
Verfahren Gasthörendenschein
1. Kann ich mich auch online als Gasthörer*in registrieren?
2. Muss ich als Student*in der JGU auch einen Antrag ausfüllen?
3. Ab wann kann ich mich für das Gasthören im nächsten Semester registrieren?
4. Wann erhalte ich meinen Gasthörendenschein?
Digitale Lehrveranstaltungen / Account / JOGU-StINe
1. Warum soll ich den Universitäts-Account aktivieren?
2. Wie kann ich Nachrichten in JOGU-StINe einsehen?
3. Wie erhalte ich Zugang zu den eingesetzten Lernplattformen?
Weitere Informationen
1. Bekomme ich als Gasthörer*in ein Semesterticket?
2. Studicard
3. Kann ich als Gasthörer*in die UB kostenlos nutzen?
4. Können Gasthörende die elektronischen Zeitschriften und Datenbanken benutzen?
5. Kann ich auf das Campusgelände einfahren?
Verfahren Gasthörendenschein
1. Kann ich mich auch online als Gasthörer*in registrieren?
Nein, zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht. Sie können sich nicht selbstständig über das Webportal JOGU-StINe zum Gasthören anmelden. Bitte reichen Sie das Antragsformular (über den Link „Downloads“ rechts erreichbar) schriftlich beim ZWW ein (siehe Kontakt rechte Spalte).
2. Muss ich als Student*in der JGU auch einen Antrag ausfüllen?
Studierende, die an der Universität Mainz eingeschrieben sind und im Rahmen eines interdisziplinär ausgerichteten Studiums Veranstaltungen in anderen Fächern besuchen möchten als denen, für die sie immatrikuliert sind, müssen sich nicht als Gasthörende registrieren und können auch keine diesbezügliche Gebühr entrichten. Für sie besteht die Möglichkeit als "Hörer*in" teilzunehmen: Bitte melden Sie sich unter https://info.jogustine.uni-mainz.de/studierende/lehrveranstaltungsanmeldung/hoereranmeldung/ an oder fragen Sie beim Studienbüro, das für die entsprechende Lehrveranstaltung zuständig ist, nach.
3. Ab wann kann ich mich für das Gasthören im nächsten Semester registrieren?
Eine Registrierung für das Folgesemester ist mit Veröffentlichung des neuen Programms "Studieren 50 Plus und Gasthören an der JGU", mit dem Antragsformular für das Gasthören, möglich. Das Programm erscheint online, immer am letzten Vorlesungstag des laufenden Semesters. Sofern Sie bereits während des laufenden Semesters die Zustimmung einer/eines Lehrenden auf dem alten Formular für eine künftige Veranstaltung einholen können, akzeptieren wir dies gerne.
4. Wann erhalte ich meinen Gasthörendenschein?
Die Anmeldungen zum Gasthören werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Die Erstellung der Gebührenbescheide erfolgt in der Regel ab dem 01. März (Sommersemester) bzw. 01. September (Wintersemester).
Wenn Sie sich für die Teilnahme am Lastschriftverfahren entscheiden, füllen Sie bitte einmalig das zugehörige Formular aus. Der Gasthörendenschein wird Ihnen dann direkt mit dem Gebührenbescheid zugesandt.
Bei Bezahlung per Rechnung wird der Gasthörendenschein erst nach Gebühreneingang verschickt.
Digitale Lehrveranstaltungen / Account /JOGU-StINe
1. Warum soll ich den Universitäts-Account aktivieren?
Zur Organisation des Studiums wird an der JGU das Online-Webportal „JOGU-StINe“ eingesetzt. Mit der Registrierung als Gasthörer*in durch das ZWW wird Teilnehmenden automatisch ein Account in JOGU-StINe eingerichtet. Über diesen personalisierten Account erhalten Sie alle Details und Informationen zu der(n) gebuchten Veranstaltung(en).
Weitere Informationen zum Account finden Sie unter https://www.zdv.uni-mainz.de/account/
2. Wie kann ich Nachrichten in JOGU-StINe einsehen?
Dazu müssen Sie sich in JOGU-StINe mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen und dort im Navigationsmenü auf der linken Seite den Bereich „Nachrichten / Termine“ auswählen. Dort werden alle ungelesenen Nachrichten angezeigt.
Alle JOGU-StINe-Systemnachrichten werden automatisch auch an das persönliche Uni-Mainz-Postfach („Benutzername@students.uni-mainz.de“) weitergleitet.
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen eine automatische Mailweiterleitung an externe Mailadressen ZDV-seitig deaktiviert ist.
Weitere Infos: https://www.zww.uni-mainz.de/weiterbildungsangebote-im-ueberblick/gasthoeren/universitaets-account-fuer-gasthoerende/).
3. Wie erhalte ich Zugang zu den eingesetzten Lernplattformen?
Zentrales Lernmanagementsystem an der JGU ist die E-Learning-Plattform Moodle. Jede Lehrveranstaltung wird als eigener Moodlekurs abgebildet. Gasthörende finden also die beantragte Veranstaltung als „Kurs“ mit allen weiteren Infos auf http://lms.uni-mainz.de/.
Der Zugang erfolgt mit den gleichen Anmeldedaten wie für JOGU-StINe.
Die/der Lehrende entscheidet, welche weiteren Lernplattformen eingesetzt werden und benachrichtigt Sie inkl. den Zugangsdaten über Ihr studentisches E-Mail-Postfach.
Nähere Informationen zu den Lernplattformen finden Sie unter https://www.elearning.uni-mainz.de/e-learning-plattformen/
Weitere Informationen
1. Bekomme ich als Gasthörer*in ein Semesterticket?
Das Semesterticket ist nur für regulär immatrikulierte Studierende erhältlich. Dieses Ticket basiert auf einer Vereinbarung des Studierendenwerks mit den Verkehrsverbünden. Es wird über einen Pauschalbetrag mit dem Semesterbeitrag, den reguläre Studierende bezahlen müssen, finanziert. Leider ist für Gasthörende der zusätzliche Erwerb nicht möglich.
Informationen zum Erwerb und zur Nutzung der Studicard für Externe (roter Streifen) finden Sie unter www.studierendenwerk-mainz.de/info-point/studicard.
3. Kann ich als Gasthörer*in die UB kostenlos nutzen?
Ja, detaillierte Informationen finden Sie hier.
4. Können Gasthörende die elektronischen Zeitschriften und Datenbanken benutzen?
Gasthörende können sich mit Ihrem persönlichen JGU-Account an allen PC-Arbeitsplätzen der Universitätsbibliothek anmelden und dann alle bibliothekarischen Angebote nutzen, u. a. auch die zahlreichen elektronischen Zeitschriften und Datenbanken.
5. Kann ich auf das Campusgelände einfahren?
Die für die Parkraumbewirtschaftung der JGU zuständige Abteilung Zentrale Dienste, ZD 4 Verkehrsaufsicht, regelt das Einfahrsystem auf den Campus.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Seite:
www.verwaltung.zentrale-dienste.uni-mainz.de/informationen-zur-parkraumbewirtschaftung/