INQA-Coaching



Bei INQA-Coaching erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Beschäftigte einen Zuschuss zur Durchführung eines begleiteten Coachings für die Weiterentwicklung des Unternehmens.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent. Bei Gesamtausgaben in Höhe von max. 14.400 Euro (netto) für das Coaching können somit bis zu 11.520 Euro bezuschusst werden.

Welche Art von Beratung wird gefördert?

Beispielweise kann im Rahmen des Förderprogramms die Verbesserung der Arbeitsorganisation durch digitale Hilfsmittel erarbeitet werden, um ein Buchungsportals für Online-Termin-Reservierungen einzuführen.

Der Prozess, für den maximal 7 Monate veranschlagt werden können, wird von für das Programm autorisierten Coaches begleitet, moderiert und dokumentiert. Ziel ist es, in mehreren Arbeitsphasen gemeinsam mit den Mitarbeitenden Ideen zu entwickeln, die leicht in den Unternehmensalltag integriert werden können.
Darüber hinaus soll der Entwicklungsprozess die Unternehmen dabei unterstützen, bestehende Fachkräfte dauerhaft zu binden.

Wie gelange ich an die Förderung für mein Unternehmen?

Vor Beginn des Coachings prüft die INQA-Beratungsstelle (IBS), ob das Unternehmen die Bedingungen des Förderprogramms erfüllt und begleitet es im weiteren Verlauf.

Die IBS Mainz ist zuständig für die Beratung von Unternehmen in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten:

  • Ahrweiler,
  • Altenkirchen,
  • Alzey-Worms,
  • Bad Kreuznach,
  • Cochem-Zell,
  • Koblenz,
  • Mainz,
  • Mainz-Bingen,
  • Mayen-Koblenz,
  • Neuwied,
  • Rhein-Hunsrück,
  • Rhein-Lahn,
  • Westerwald.

An wen richtet sich INQA-Coaching?

An Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten (in Jahresarbeitseinheiten) mit Sitz & Arbeitsstätte des Unternehmens in Deutschland, die vor mindestens zwei Jahren gegründet wurden (bzw. vor fünf Jahren bei zwischenzeitlicher Änderung der Rechtsform).

Für die Teilnahme am Programm muss das Unternehmen darüber hinaus regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Wann ist eine Inanspruchnahme des Förderprogramms darüber hinaus nicht möglich?

Wenn der Vorjahresumsatz die 50 Millionen Euro-Grenze übersteigt, oder die Vorjahresbilanzsumme die Obergrenze von 43 Millionen Euro.

Auch die Beteiligung von Bund, Ländern und/oder Gemeinden zu mehr als 25 Prozent schließt eine Inanspruchnahme der Förderung aus.

Wie läuft INQA-Coaching ab?

INQA-Coaching Prozessablauf


Anknüpfung an das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch

Mit seinen Inhalten knüpft INQA-Coaching an das Programm unternehmensWert:Mensch (uW:M), bzw. den Programmzweig uW:M plus an, bei dem die Erarbeitung und Etablierung agiler und digitaler Arbeitsmethoden in den Unternehmensalltag im Zentrum der Beratung standen. Das Programm wurde bis zum 31.12.2022 beim ZWW angeboten. 


Für Unternehmen in Rheinland-Pfalz wird es auch im neuen Förderprogramm  drei Beratungsstellen als Anlaufstellen für das Programm geben. Die regionale Zuständigkeit der INQA-Coaching-Beratungsstellen (IBS) ergibt sich aus dem Sitz des Unternehmens.

Landkreise und kreisfreie Städte

Zuständigkeit

Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Koblenz, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwald

IBS der Johannes Gutenberg-Universität

Bad Dürkheim, Birkenfeld, Donnersberg, Frankenthal, Germersheim, Kaiserslautern (Kreis und Stadt), Kusel, Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens, Rhein-Pfalz, Speyer, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Worms, Zweibrücken

IBS der Hochschule Ludwigshafen

Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier, Trier-Saarburg, Vulkaneifel/ Daun

IBS der HWK Trier