
Mit dem ZWW können Sie an Gruppenreisen nach Italien, Frankreich, Spanien und Irland teilnehmen oder eine individuelle Kurzeitmobilität fördern lassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, die Art der Förderung, Dauer einer Mobilität und die Organisation.
Status der Teilnehmenden
Um an der Mobilität teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer*innen unsere Kurse besuchen. Es muss eine Teilnahme im Zeitraum der Mobilität vorhanden sein. Eine Teilnahme in der Vergangenheit berechtigt nicht zur Teilnahme an der Mobilität.
Besuch unserer Sprechstunde
Sie müssen vor der Teilnahme an einer Mobilität unsere Sprechstunde besuchen.
Die Sprechstunde findet jeden Freitag von 10:00 bis 11:30 Uhr statt oder nach vorheriger Vereinbarung per Mail an mobility4LLL@zww.uni-mainz.de.
Versicherungsschutz
Um an der Mobilität teilnehmen zu können, müssen Sie uns bestätigen, dass Sie eigenverantwortlich für den Abschluss der notwendigen Kranken-, Unfall- und Reiseversicherungen verantwortlich sind.
Interessensbekundung
Bei Interesse zur Teilnahme an einer Mobilität werden Sie eine Interessensbekundung ausfüllen und einsenden müssen. Eine Vorlage des Formulars finden Sie in unserem Downloadbereich.
Wie lange dauert eine Gruppenreise?
Ca. 6 Tage (inkl. An- und Abreise).
Wie hoch ist meine Förderung?
Die Höhe der Erasmus+-Förderung richtet sich nach der Art der Mobilität sowie verschiedenen individuellen Faktoren. Die Förderung setzt sich in der Regel aus mehreren Bausteinen zusammen:
Reisekosten
Für die An- und Abreise wird ein Zuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort sowie nach dem gewählten Verkehrsmittel. Umweltfreundliche Reisen werden in der Regel höher gefördert.
Individuelle Unterstützung
Für die Dauer des Aufenthalts erhalten Teilnehmende einen Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der Förderung hängt vom Zielland und der Dauer der Mobilität ab. Die Programmländer sind hierfür in verschiedene Ländergruppen eingeteilt.
Inklusionsunterstützung
Teilnehmende mit geringeren Chancen oder besonderen Bedarfen können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dadurch sollen individuelle Mehrkosten ausgeglichen und eine gleichberechtigte Teilnahme an Erasmus+ ermöglicht werden.
Die jeweils geltenden Fördersätze werden durch das Erasmus+-Programm festgelegt und können sich zwischen den Förderperioden ändern. Gerne informieren wir Sie im Rahmen der Planung Ihrer Mobilität über die aktuell gültigen Fördermöglichkeiten und die für Sie geltenden Fördersätze.
Wie wird die Gruppenreise organisiert?
Die Gruppenreise wird durch das ZWW in Zusammenarbeit mit der aufnehmenden Organisation organisiert.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Vor der Aktivität: gemeinsames Lernprogramm (keine individuelle Vereinbarung nötig).
Nach der Aktivität: Lernprogramm + Teilnehmerliste (inkl. Begleitpersonen) als Nachweis für den Abschluss.
Wie lange kann eine kurzfristige Mobilität dauern?
2–30 Tage.
Welche Länder kann ich besuchen?
Alle EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Programm assoziierte Drittländer sind förderfähig. Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die aufnehmende Organisation rechtmäßig ansässig ist. Jede Mobilitätsaktivität kann nur in einem Land stattfinden.
Wie hoch ist meine Förderung?
Die Höhe der Erasmus+-Förderung richtet sich nach der Art der Mobilität sowie verschiedenen individuellen Faktoren. Die Förderung setzt sich in der Regel aus mehreren Bausteinen zusammen:
Reisekosten
Für die An- und Abreise wird ein Zuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort sowie nach dem gewählten Verkehrsmittel. Umweltfreundliche Reisen werden in der Regel höher gefördert.
Individuelle Unterstützung
Für die Dauer des Aufenthalts erhalten Teilnehmende einen Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der Förderung hängt vom Zielland und der Dauer der Mobilität ab. Die Programmländer sind hierfür in verschiedene Ländergruppen eingeteilt.
Inklusionsunterstützung
Teilnehmende mit geringeren Chancen oder besonderen Bedarfen können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dadurch sollen individuelle Mehrkosten ausgeglichen und eine gleichberechtigte Teilnahme an Erasmus+ ermöglicht werden.
Die jeweils geltenden Fördersätze werden durch das Erasmus+-Programm festgelegt und können sich zwischen den Förderperioden ändern. Gerne informieren wir Sie im Rahmen der Planung Ihrer Mobilität über die aktuell gültigen Fördermöglichkeiten und die für Sie geltenden Fördersätze.
Muss ich selbst eine aufnehmende Einrichtung finden?
Die entsendende Organisation (d. h. Ihre Erwachsenenbildungseinrichtung) ist verantwortlich für die Auswahl und Kontaktaufnahme mit der aufnehmenden Organisation. Als Lernende/r nehmen Sie an dem Prozess teil, müssen aber die Partnersuche nicht selbst übernehmen.
Wer kann aufnehmende Einrichtung sein?
Jede Organisation in einem förderfähigen Land kann als aufnehmende Einrichtung fungieren, zum Beispiel:
- Schulen und Lernzentren der Erwachsenenbildung
- Organisationen der Zivilgesellschaft, NGOs und Freiwilligenorganisationen
- Beratungszentren, Bibliotheken, Museen
- Kultur-, Gemeinde- und Sozialzentren
- Organisationen, die mit Menschen mit Behinderungen, Senior*innen oder von Armut bedrohten Personen arbeiten
Die aufnehmende Einrichtung muss rechtmäßig im Aufnahmeland ansässig sein.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Vor der Aktivität: Lernvereinbarung (oder ähnliches Dokument) – zwischen Ihnen, der entsendenden und der aufnehmenden Organisation; enthält die geplanten Lernergebnisse.
Nach der Aktivität: Europass-Mobilitätsnachweis oder ähnliches Dokument zur Anerkennung der erzielten Lernergebnisse.
