Justizvollzug

Von 2008-2015 führte das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) Qualifizierungen von Bediensteten sowie Beratung und Begleitung von Justizvollzugsanstalten durch. Die Angebote wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz entwickelt.

BERATEND HANDELN

Individuelle Bildungsförderung im Justizvollzug | Dienstgruppenübergreifende Weiterbildung

Ab April 2015 wurde die erfolgreiche Qualifizierung „Bildungsberatung und Kompetenzentwicklung im Justizvollzug“ in überarbeiteter Form und unter neuem Namen über die rheinland-pfälzischen Grenzen hinaus angeboten.

Das Konzept und die Inhalte der Weiterbildung „beratend handeln“ wurden von 2008 – 2014 entwickelt, sechsmal erfolgreich durchgeführt und kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Vollzuges und die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst. Über 80 Vollzugsbedienstete aus den unten genannten Arbeitsbereichen haben die Weiterbildungsreihe erfolgreich durchlaufen.

Beratungsarbeit wird im Justizvollzug in einem breiten Spektrum geleistet und ist in ganz unterschiedliche Aufgaben eingebettet. Sie findet statt in Zugangsgesprächen, während der Berufsplanung aber auch im Rahmen von Arbeitsprojekten sowie in der Wohngruppenarbeit. Die Grenze zu anderen Beratungsformen wie z.B. zur Lebens- oder psychosozialen Beratung ist dabei oft fließend. Diese Aufgaben werden von den Fachdiensten (psychologische und pädagogische Fachdienste, Dienste für Übergangsmanagement, Bildung, u.a.) aber auch von Abteilungsleitungen, Lehrpersonal, Werkdienst, medizinischem Dienst und dem Allgemeinen Vollzugsdienst wahrgenommen.

Konkrete Termine sowie Informationen zu weiteren Angeboten für den Justizvollzug enthält der Programm-Flyer "Beratend Handeln" aus dem Jahr 2015.


Radiobeiträge des ZWW zu "Bildung im Justizvollzug"

20.10.2014 | SWR2, Journal am Mittag

"Schlau im Knast"

18.10.2014 | Deutschlandfunk, Pisaplus

"Wie funktioniert Schule hinter Gittern?"

Pressemitteilung zum 13. Oktober 2014

Internationaler Tag der Bildung im Gefängnis

Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz fördert Bildung im Vollzug

Heute vor 25 Jahren, am 13. Oktober 1989, verabschiedete der Europarat Empfehlungen zur Bildung im Justizvollzug. Diese besagen, dass allen inhaftierten Personen die Möglichkeit gegeben werden soll, an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Damit soll die Gesamtentwicklung der Person gefördert werden mit dem Ziel der Reintegration in die Gesellschaft sowie in den Arbeitsmarkt. Der heutige „International Day of Education in Prison“ will auf diese Bedarfe aufmerksam machen. „Bildung hinter Gittern“ ist eine wichtige Maßnahme und wesentlicher Bestandteil des rheinland-pfälzischen Strafvollzugsgesetzes. Da Inhaftierte häufig mit besonderen Problemlagen konfrontiert sind, erfordern Bildungsmaßnahmen eine ganzheitliche Sicht, besondere Kompetenzen beim Vollzugspersonal und entsprechende strukturelle Rahmen-bedingungen.

Das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) als zentrale Einrichtung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) entwickelt in diesem Kontext Konzepte und Angebote zur Kompetenzentwicklung und Bildung für Inhaftierte. Praxisnahe Weiterbildungsreihen qualifizieren Bedienstete zur professionellen Bildungsförderung im Vollzug.

Bildungsberatung und -begleitung im Vollzug ist das Thema der Reihen „beratend handeln“ und „Wohngruppenvollzug als Lernfeld“, in denen es um die Förderung von Soft Skills bei den Inhaftierten geht.

Leitungen und Mitarbeitende der Vollzugsanstalten werden bei der Optimierung von Bildungsprozessen begleitet, zum Beispiel in Workshops zur Förderung der Teamentwicklung, der fachdienstübergreifenden Zusammenarbeit oder der Leitbildentwicklung.

Im Rahmen europäischer Projekte erfolgt der Austausch mit Partnern aus Bildung und Justizvollzug über die Landesgrenzen hinaus. Unter Federführung des ZWW erforscht ein multilaterales EU-Projekt die Bildungsbedarfe weiblicher Inhaftierter: „Finding Education for Female Inmates/FEFI“. Bildungsmaßnahmen speziell für inhaftierte Frauen werden von den zehn Projektpartnern aus Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Türkei und Zypern bis Ende 2015 entwickelt und praktisch erprobt.