Beratung im kirchlichen Eherecht (SQ BkER)

Die Schlüsselqualifikation "Beratung im kirchlichen Eherecht" richtet sich an Personen, die sich zu Beratenden auf der Ebene der Pfarrei aus- bzw. weiterbilden möchten. Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Das Lehrangebot erfolgt in jährlichem Turnus. Die Schlüsselqualifikation kann begleitend im Verlauf eines Vollstudiums erworben werden. Insgesamt können 23 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben werden.


Kirchenrecht studieren an der JGU

Seit der Wiederbegründung der JGU 1946, haben sich das Kirchenrecht und seine Nebendisziplinen einen sehr guten Platz in der deutschen Kirchenrechtswissenschaft auf- und ausbauen können. Die früheren Lehrstuhlinhaber Ludwig Link, Georg May und Ilona Riedel-Spangenberger haben ihre je eigenen und ganz unterschiedlichen fachlichen Akzente gesetzt. Bei alledem ging es ihnen allen aber um eine gute und verlässliche Auslegung des Rechts in guter und manchmal durchaus auch kritischer Würdigung von Gesetzgebung und Verwaltung. Diesen Vorbildern getreu und den Horizont global geweitet in Vernetzung mit der Canon Law Faculty der KU Leuven, bedeutet Kirchenrecht in Mainz auch heute exakte Auslegung der Gesetze im Dienste der Seelsorge an den Menschen. Denn ein gutes Rechtsverständnis vermag es, in mancher schwierigen persönlichen Lage Auswege aufzuzeigen, die ohne die Kenntnis des Rechts verborgen blieben. Lernen Sie das Kirchenrecht und seine Möglichkeiten für sich und andere kennen!

Wir heißen Sie herzlich willkommen!

Univ. Prof. Dr. Matthias Pulte


Wenn Sie Fragen zu diesem Studienangebot haben, hilft Ihnen die Studienkoodinatorin gerne weitere. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Seminars für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht.