Registrierung als Gasthörerin oder Gasthörer / Zulassung
Gasthörende können grundsätzlich an allen Lehrveranstaltungen der Universität teilnehmen, sofern Sie die entsprechenden Gebühren entrichtet haben. Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Human- und Zahnmedizin ist für Gasthörende nicht möglich.
Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester auf der Grundlage der Einschreibeordnung der JGU (§ 23, Abs. 1–6). Eine formale Qualifikation wie beispielsweise das Abitur ist für die Zulassung nicht erforderlich.
Als Gasthörerende können Sie gemäß § 23 der Einschreibeordnung der JGU keine studienrelevanten Leistungs- oder Prüfungsnachweise an der Universität erwerben.
Um sich als Gasthörer*in zu registrieren, müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen.
Gasthörendengebühr und Gasthörendenschein
Die Höhe der Gebühr für das Gasthören ist in der Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) mit den aktuell
gültigen Änderungen festgelegt. Die Gebühr wird mit der Registrierung fällig. Der Gasthörendenschein wird erst nach Zahlungseingang ausgestellt. Ermäßigungen werden gemäß den programmspezifischen Bedingungen gewährt. Sie können nach Erhalt des Gebührenbescheids überweisen oder das Lastschriftverfahren nutzen. Bitte schicken oder faxen Sie uns dazu einmalig das Formular zur Einzugsermächtigung zu. Eventuelle Rückbelastungs- oder Stornogebühren gehen zu Ihren Lasten. Um eine Zusendung des Gasthörendenscheins vor Vorlesungsbeginn zu ermöglichen, muss der Antrag bis zu dem auf dem Formular angegebenen Anmeldeschluss beim ZWW vorliegen und die Veranstaltung darf nicht kapazitätsbeschränkt sein.
Stornierung
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (Brief, Fax, E-Mail). Bei Stornierung bis zum Anmeldeschluss wird nur für bereits abgerechnete Anträge eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erhoben. Bereits versendete Gasthörendenscheine verlieren damit ihre Gültigkeit.
Bei Stornierung nach dem Anmeldeschluss ist die Gasthörendengebühr in voller Höhe zu zahlen.
Änderungen gegenüber der Ankündigung, Ausfall von Veranstaltungen
Es besteht kein Anspruch auf den Besuch der gewünschten Lehrveranstaltung(en). Ergeben sich kurzfristig zeitliche Änderungen oder fällt eine Veranstaltung aus, so berechtigt dies nicht zur Rückforderung der Gasthörergebühr. Selbstverständlich kann eine Ersatzveranstaltung im selben Stundenumfang besucht werden, sofern die Bedingungen für eine Zulassung erfüllt sind.
Für die Richtigkeit der Angaben zu den Veranstaltungen können wir leider keine Gewähr übernehmen. Nach der Zulassung sind Informationen zu eventuellen Änderungen über die Benachrichtigungsfunktion Ihres Universitäts- oder studentischen E-Mail-Accounts, bzw. der eingesetzten E-Learning Plattform, ersichtlich.
Haftung
Für Schäden materieller, immaterieller oder ideeller Art ist eine Haftung der JGU sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sofern der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch die JGU oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde.
Datenschutz/Datenspeicherung – Hinweis nach Art. 13 DS-GVO
Die Speicherung und Verarbeitung der Teilnehmendendaten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Teilnehmendendaten werden in Form von Namen, Adresse des Wohn- bzw. Arbeitgebersitzes, Kommunikationsdaten und gegebenenfalls Bankverbindung elektronisch gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Teilnehmenden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet. Es wird zugesichert, dass die übermittelten Daten der Teilnehmenden vertraulich behandelt und ausschließlich zu eigenen Zwecken gespeichert werden. Insbesondere werden diese Daten in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Antrag zum Gasthören an der JGU erkennen Sie die Teilnahmebedingungen im Gasthörendenstudium an.