Informationen und Dokumente zur Beantragung


 

Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Förderprogramm INQA-Coaching.

INQA-Coaching ist ein Beratungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Es unterstützt KMU anhand agiler Methoden, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden.

INQA-Coaching ist flächendeckend niedrigschwellig zugänglich für alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Gefördert werden bis zu 12 Coachingtage über einen Zeitraum von 7 Monaten.  Es können bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen übernommen werden.

Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die INQA-Beratungsstellen (IBS) sind die erste Anlaufstelle für Unternehmen zum INQA-Coaching in den Regionen.

Erstberatung/ Interessenbekundung INQA-Coaching

Bei der ersten, (meist) telefonischen Kontaktaufnahme zur INQA-Beratungsstelle (IBS) stellen wir Ihnen den Ablauf des Programms INQA-Coaching vor und prüfen, ob Ihr Unternehmen einen programmrelevanten Handlungsbedarf hat. Zudem werden die signifikanten Fördervoraussetzungen geprüft. Besteht keine Möglichkeit der Förderung im Programm INQA-Coaching erhalten Sie eine Verweisberatung durch die IBS.

  Liegt ein zum Programm passender Handlungsbedarf vor, erhalten Sie von der IBS einige Formulare, die vor dem eigentlichen Erstberatungsgespräch ausgefüllt an die IBS zurückgesendet werden müssen. Nach Prüfung der Unterlagen vereinbaren wir einen Termin zur Erstberatung (vor Ort oder virtuell per Teams oder BigBlueButton).
Nach erfolgreicher Erstberatung steht im nächsten Schritt im Rahmen einer Interessenbekundung die Registrierung im Förderportal Z-EU-S an. (https://www.foerderportal-zeus.de/zeus/#/login) Hierbei unterstützt die IBS Sie selbstverständlich, außerdem stellt die IBS Ihnen einen Leitfaden als Ausfüllhilfe zur Verfügung.
Nachdem die Interessenbekundung (IB) von Ihnen eingereicht wurde, prüfen wir die Daten und entscheiden über die Annahme. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie den INQA-Coaching Beratungsscheck. Dieser Beratungsscheck stellt einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar.
Die eigentliche Antragstellung/Förderung erfolgt erst nach Beendigung des Beratungsprozesses. Das bedeutet, dass Sie in Vorleistung gehen und die Kosten des Coachings zunächst komplett aus Eigenmitteln begleichen müssen. Der Erstberatungsprozess und die Begleitung durch die IBS ist für Sie kostenfrei.

Beratungsprozess INQA-Coaching

Die eigentliche Beratung erfolgt in dem im Scheck dokumentierten Durchführungszeitraum mittels agiler Methoden im Unternehmen durch einen autorisierten Coach. Der Ablauf und die Rahmenbedingungen des Beratungsprozesses werden im Rahmen des Erstberatungsgesprächs durch die IBS vorgestellt. Sie haben insgesamt 7 Monate Durchführungszeit für das Coaching. Der Beratungsfortschritt wird über verschiedene Fortschrittsberichte durch das Unternehmen und den Coach dokumentiert. Die IBS steht Ihnen während des gesamten Coachings als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

 

Antrag auf Erstattung/Förderung INQA-Coaching

Nach erfolgreichem Abschluss des Coachings haben sie nach Ende des Durchführungs-
zeitraums einen Monat Zeit für die Antragstellung zur anteiligen Rückerstattung der Beratungskosten über das Förderportal Z-EU-S. Auch hierbei unterstützten wir Sie gerne.

Die Durchführung des Coachings in Ihrem Unternehmen erfolgt durch einen autorisierten Coach. Sollten Sie noch keinen Coach gefunden haben oder nicht sicher sein, ob der von Ihnen ausgewählte Coach autorisiert ist, können Sie gerne mithilfe dieser Karte (https://www.inqa.de/DE/handeln/inqa-coaching/inqa-coaching-karte/uebersicht.html) einen Coach finden bzw. überprüfen, ob Ihr Coach dort bereits gelistet ist.

 

Bitte melden Sie sich bei uns, um in einem ersten gemeinsamen Telefonat zu klären, ob ein programmrelevanter Handlungsbedarf besteht. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Vor der eigentlichen Erstberatung zu INQA-Coaching (virtuell über BigBlueButton oder MS Teams) in der Ihnen Details zu förderrechtlichen Punkten und dem weiteren Ablauf erläutert werden, muss die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens geprüft werden.

Hierzu benötigen wir vorab von Ihnen:

Füllen Sie bitte das Formular „Erstauskunft zur Klärung der formellen Fördervoraussetzungen gem. 3.2 der Richtlinie“ unbedingt vollständig aus, Sie verkürzen so den Bearbeitungsprozess.


Für das vollständige Ausfüllen stehen Ihnen folgende Bearbeitungshilfen zur Verfügung:

Berechnungshilfe Mitarbeitende in Jahresarbeitseinheiten (Excel-Tabelle).


Füllen Sie bitte das Formular "De-minimis"-Erklärung aus. Sie finden eine Erläuterung zu den einzelnen Feldern in der Anlage des Dokuments.


Bitte unterzeichnen Sie auch die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblattes zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GCR) im Zusammenhand mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens. 


Sie benötigen einen Nachweis über das 2- bzw. 5-jährige Marktbestehen Ihres Unternehmens (03)

Folgende Unterlagen werden als Bestehens-Nachweis akzeptiert:

  • Handels- oder Vereinsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung (z.B. bei GbR)
  • Nachweis einer Kammerzugehörigkeit
  • steuerliche Registrierung beim Finanzamt
  • Bescheid der Vergabe einer Betriebsnummer durch die Agentur für Arbeit
  • Bescheid über die Vergabe einer Umsatzsteuer ID-Nummer

 


Die ausgefüllten und ggf. unterzeichneten Formulare benötigen wir vor der noch zu terminierenden Erstberatung INQA-Coaching, um diese vorzubereiten und evtl. administrative Rückfragen vorab klären zu können.

Im nächsten Schritt registrieren Sie sich bitte über das Förderportal Z-EU-S und geben eine sogenannte „Interessenbekundung“ (IB) ab. Diese wird anschließend von uns geprüft. Bei Freigabe erhalten Sie den Beratungsscheck (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) und können mit Beginn des Durchführungszeitraums zusammen mit Ihrem INQA-Coach in den eigentlichen INQA-Coaching-Prozess starten.

Hier finden Sie den Leitfaden für die Registrierung & Interessenbekundung im Förderportal Z-EU-S der DRV KBS

Die Ausführungen helfen Ihnen bei der Registrierung und Abgabe der Interessenbekundung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sollten Sie Unterstützung benötigen!

Im Rahmen der IB in Z-EU-S werden Sie aufgefordert, die "De-minimis"-Erklärung sowie die Erklärung Charta der Grundrechte hochzuladen.

Sowohl bei der Registrierung sowie der Interessenbekundung in Z-EU-S besteht keine Schriftformerfordernis, d.h. die Erstellung erfolgt ohne Nutzung einer elektronischen Signatur und ohne Zusendung von Originalunterlagen.

Für die eigentliche Antragstellung und Abrechnung nach Beendigung des INQA-Coaching besteht jedoch Schriftformerfordernis, d.h. haben Sie die Möglichkeit die erforderlichen Unterlagen in elektronischer oder in Papierform einzureichen.

Für die elektronische Einreichung benötigen Sie eine eSignatur (eID oder QES). Informationen hierzu sind im Dokument „Kurzüberblick E-Signatur“ zusammengefasst. Eine Antragstellung und Abrechnung in Papierform ist ebenfalls möglich.

Hinweise und Informationen, welche weiteren Unterlagen am Ende des INQA-Coaching zur eigentlichen Antragstellung und Abrechnung einzureichen sind, haben Sie von mir im Rahmen der INQA-Erstberatung bereits erhalten bzw. erhalten Sie noch einmal rechtzeitig vor Ende des Durchführungszeitraums.

Kapital- und eingetragene Personengesellschaften, vertreten durch ihre Geschäftsführung, sind verpflichtet, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, aufzubewahren und dem Transparenzregister elektronisch mitzuteilen (www.transparenzregister.de). Für die Antragstellung nach dem INQA-Coaching-Prozess ist ein Auszug aus dem Transparenzregister verpflichtend (Informationen zum Registereintrag).