Gasthören

Was bedeutet Gasthören an der JGU?

Mit Gasthören ist an der JGU die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des regulären Lehrbetriebs der Universität gemeint, die im allgemeinen Vorlesungsverzeichnis der JGU mit einer Vorlesungsnummer aufgeführt werden.

Gasthören dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung auf einzelnen Wissensgebieten, ohne dass eine formale Qualifizierung (Studienabschluss, Zertifikat, Leistungsnachweis etc.) angestrebt wird.

Sie ist in der jeweils gültigen Einschreibeordnung der JGU (§ 23) geregelt.

Das Angebot richtet sich nicht an immatrikulierte Studierende. Diese erhalten alle Hinweise zur Höreranmeldung auf den JOGU-StINe-Infoseiten. (s. a. FAQ / Häufig gestellte Fragen)

Die organisatorische Abwicklung und Verwaltung des Gasthörens liegt in der Verantwortung des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW). Alle Personen, die Lehrveranstaltungen der JGU besuchen möchten und keine hier ordentlich immatrikulierten Studierenden sind, müssen sich beim ZWW als Gasthörende registrieren.

  • Gasthören ist altersunabhängig und eine Hochschulzugangsberechtigung wie beispielsweise das Abitur nicht notwendig.
  • Gasthörende wählen frei aus dem Online-Vorlesungsverzeichnis der JGU aus, für welche reguläre(n) Lehrveranstaltung(en) sie sich registrieren möchten.
  • Die Anmeldung erfolgt für einzelne Veranstaltungen, nicht für Studiengänge oder ein Studienfach.
  • Gasthören in Vorlesungen ist i. d. R. immer möglich. Bei anderen Veranstaltungsarten werden Gasthörende nach Maßgabe freier Plätze und Zustimmung registriert.
  • Gasthören ist gebührenpflichtig und jedes Semester neu zu beantragen.
  • Die Gebühren werden mit der Beantragung und Registrierung fällig. Ein Zulassungsbescheid wird nicht erstellt. Über die erfolgte Registrierung werden Sie per E-Mail informiert.
  • Nach der Registrierung besteht Zugang zum persönlichen JGU-Account.
  • Studiennachweise oder Leistungspunkte im Sinne von Prüfungs- und Studienordnungen können nicht erworben werden; eine Zulassung zu Prüfungen oder Prüfungsleistungen ist unzulässig.
  • Gasthörende erhalten kein Semesterticket, das zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn berechtigt und haben nicht den sozialversicherungstechnischen Status immatrikulierter Studierender.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf dem Antrag (rechts im Downloadbereich).

Wenn Sie sich im Anschluss an Ihr aktives Berufsleben oder die Familienarbeit mit wissenschaftlichen Fragestellungen beschäftigen möchten, können Sie auch unsere Veranstaltungen im Bereich Studieren 50 Plus besuchen.

Damit Sie immer auf dem Laufenden zu aktuellen Angeboten und Entwicklungen sind, empfehlen wir Ihnen, sich für unseren Gasthören und Studieren 50 Plus Newsletter anzumelden.

 

Aktuelle Informationen zum Gasthören

Die aktuellen Zeittafeln finden Sie hier.

Die Anmeldephase für das Gasthören an der JGU im Sommersemester 2024 startet ab dem 09.02.2024. Ab diesem Datum ist das neue Anmeldeformular rechts im Downloadbereich abrufbar.

Die Anmeldefrist endet am Montag, 18. März 2024.

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beantragung ggf. auch nach diesem Termin noch möglich.

Um alle Veranstaltungsinformationen und die digitalen Anteile von Lehrveranstaltungen (z. B. über das Lernmanagement-System Moodle) vollumfänglich wahrnehmen zu können, ist ein internetfähiger Laptop / PC / Tablet, auf dem ein Browser installiert ist, notwendig.

Das Portal des Zentrums für Datenverarbeitung (ZDV) bietet dazu einführende Informationen.