Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten

Laserschutzbeauftragte entsprechend OstrV und TROS Allgemeines Abschnitt 2 (1) für Betreiber von Lasern der Klasse 3R, 3B und 4 in Forschungseinrichtungen

Beim Einsatz eines Lasers haben Fragen der Sicherheit für das Bedienpersonal und die anwesenden Beteiligten eine besondere Bedeutung. Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laser) schreibt den Laserschutzbeauftragten (LSB) für Betreiber von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 zwingend vor. Auch der Umfang der Ausbildung ist eindeutig geregelt.

Inhalte

  • Allgemeiner Teil (siehe TROS Allgemeines, Tab. 1)
  • Anwendungsbezogener Teil Forschung (siehe TROS Allgemeines, Tabelle 2)
  • Lasertypen, ihre Bauarten und Betriebsweisen
  • Vorschriften beim Betrieb von Lasern
  • Gefährdungen durch Lasersysteme, die erforderlichen Schutzmaßnahmen
    (technische, organisatorische und persönliche)
  • Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen
  • Expositionsgrenzwerte der OStrV
  • Klassifizierung von Lasern (Laserklassen gemäß DIN EN 60825-1)
  • Inhalte der Unterweisung nach § 8 OStrV
  • Aufgaben, Verantwortung und Stellung des Laserschutzbeauftragten

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses sind Sie in der Lage in ihrem Bereich die Aufgabe eines Laserschutzbeauftragten zu erfüllen.

Prüfung

Am Ende des Kurses ist eine Prüfung in Form eines Multiple-Choice Testes zu bestehen und jede/r Teilnehmende erhält eine Urkunde über die bestandene Prüfung.

Adressaten

Personen, die als Laserschutzbeauftragte bestellt werden sollen.

Vorkenntnisse

  • abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche oder medizinische Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre)
  • über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
  • Beherrschung der deutschen Sprache, um auch komplexen technischen Sachverhalten folgen zu können